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Wer kommt in den Genuss der Rückzahlung?
Die Umsatzsteuer-Rückerstattung richtet sich ausschließlich an private Kunden der Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung (SWFS), die nicht nach § 15 UstG vorsteuerabzugsberechtigt sind.
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Für welche Leistungen kann ich mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz rechnen?
Bei allen Leistungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Wasserhausanschlusses stehen, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, insbesondere bei
- Bescheiden/Rechnungen über einen Neuanschluss,
eine Anschlusserneuerung sowie von Reparaturen
- Bescheiden für die Herstellung der
Wasserversorgungsanlage
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Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Rückerstattung?
Die Rückerstattung bezieht sich auf alle Bescheide (Kostenerstattungs-/Herstellungsbeitragsbescheide) für das Legen von Hauswasseranschlüssen, die zwischen August 2000 bis einschließlich Dezember 2008 erlassen wurden und in denen der Regelsatz der Umsatzsteuer (16 bzw. 19 %) ausgewiesen wurde.
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Muss ich einen Antrag stellen?
Ja, der Werkausschuss hat mit Beschluss vom 19.05.2009 festgelegt, dass die zuviel entrichtete Umsatzsteuer im Zusammenhang mit der Erstellung von Hausanschlüssen auf Antrag zurück zu erstatten ist. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier zum ausfüllen und ausdrucken.
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Ich habe den Bescheid nicht mehr. Kann ich dennoch eine Rückerstattung erhalten?
Ja, wenn durch andere Merkmale zweifelsfrei feststellbar ist, dass Sie Bescheidadressat/Vertragspartner der SWFS waren.
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Ich bin Mieter. Betrifft mich die Umsatzsteuerrückerstattung?
Nein, da Sie in der Regel nicht Bescheidadressat bzw. Vertragspartner der SWFS waren, sondern der Eigen-
tümer/Erbbauberechtigte des Grundstücks.
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Ich habe das Grundstück/Haus inzwischen verkauft, habe aber im genannten Zeitraum eine(n) Bescheid/Rechnung erhalten und beglichen. Kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?
Ja, da Sie seinerzeit Bescheidadressat/Vertragspartner der SWFS waren.
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Ich habe das Grundstück geerbt. Der Anschluss wurde zu Lebzeiten des Erblasser hergestellt und von diesem beglichen. Kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?
Ja, die Rückerstattung kann unter Beifügung des Erbscheins beantragt werden.
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Ich habe über einen Bauträger gebaut und den Anschluss über diesen abgerechnet. Besteht für mich auch die Möglichkeit der Rückerstattung?
Der Bauträger war Vertragspartner der SWFS und hat die Rechnung bzw. den Bescheid beglichen. Kunden von Bauträgern haben in der Regel einen Werk- oder Kaufvertrag geschlossen, welcher die Erstellung eines Wohnhauses mit allen Versorgungsleitungen beinhaltet. Eine Umsatzsteuererstattung an den Erwerber ist deshalb nicht möglich.
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Ich bin zwischenzeitlich umgezogen und kein Kunde der SWFS mehr. Bin ich trotzdem berechtigt?
Ja, sofern Sie seinerzeit Bescheidadressat bzw. Vertragspartner der SWFS waren und einen entsprechenden Bescheid bzw. Rechnung erhalten haben.
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Ich habe mich von meinem Ehepartner getrennt. Den seinerzeitigen Bescheid bzw. die Rechnung haben wir gemeinsam bezahlt. Wer erhält die Umsatzsteuerrückerstattung?
Ein durch die Steuerkorrektur entstandenes Guthaben steht Ihnen dann auch gemeinsam zu. Die Auszahlung kann allerdings nur an einen von Ihnen erfolgen. Dazu muss die schriftliche Zustimmung des jeweils Anderen vorliegen.